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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reha-aktiv GmbH Chemnitz

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.
Jeder Kunde erkennt durch Erteilung eines Auftrages bzw. spätestens durch Annahme der Ware diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtlich bindend für das Vertragsverhältnis an.

2. Angebote

Unsere Angebote sind, soweit im Angebot nicht anders vereinbart, hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.

Die Reha-aktiv GmbH behält sich Eigentums-und Urheberrechte an den dem Geschäftspartner überreichten Unterlagen vor.

3. Vertragsabschluss

Der Besteller ist bis 4 Wochen nach dem Datum der Bestellung an diese gebunden. Der Vertag kommt erst rechtswirksam zustande, wenn die schriftliche, mündliche oder fernmündliche Bestellung durch die Reha-aktiv GmbH schriftlich bestätigt wurde.

Auch Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Reha-aktiv GmbH.

4. Lieferungen

Teillieferungen sind zulässig und als selbständige Lieferungen zu bezahlen. Der Liefertermin gilt ab Auftragsbestätigung. Angaben über den Liefertermin sind annähernd und unverbindlich. Die Reha-aktiv GmbH bemüht sich, diese nach Möglichkeit einzuhalten, ohne jedoch eine rechtliche Verpflichtung dafür zu übernehmen.

Gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie gegenüber Kaufleuten, sofern der Vertrag zu deren Handelsgewerbe gehört, führen unvorhergesehene Ereignisse bei der Reha-aktiv GmbH oder beim Zulieferer, wie Betriebsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderung der Währungsverhältnisse und sonstige Fälle höherer Gewalt dazu, dass die Reha-aktiv GmbH für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von ihrer Lieferverpflichtung befreit wird. Ereignisse dieser Art berechtigen die Reha-aktiv GmbH ganz oder teilweise, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Preise, Versand, Gefahrenübergang, Verpackung

Alle Preise gelten ab Geschäftssitz der ausliefernden Filiale der Reha-aktiv GmbH.

Sind Preise bei Auftragserteilung noch nicht fest vereinbart, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs-und Frachtkosten sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Reha-aktiv GmbH behält sich gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Kaufleuten, sofern der Vertrag zu deren Handelsgewerbe gehört, das Recht vor, einen Zuschlag zu den vereinbarten Preisen zu verlangen, wenn es nach dem Vertragsabschluss Preiserhöhungen aufgrund von Lohn-, Fracht-und Steuererhöhungen sowie zu Preissteigerungen bei Unterlieferanten gekommen ist.

Das gleiche Recht behält sich die Reha-aktiv GmbH gegenüber Privatpersonen für Waren vor, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss geliefert werden sollen.

Die Höhe des Zuschlages ist auf die Umlage der von der Reha-aktiv GmbH zu tragenden Preissteigerungen beschränkt. Sofern Versand vereinbart ist, erfolgt dieser stets auf Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart obliegt der Reha-aktiv GmbH. Wünscht der Auftraggeber beschleunigten Versand (Express-oder Kurierdienst), so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Bei einem Auftragswert von weniger als EURO 100,00ist die Reha-aktiv GmbH berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von EURO 10,00 zu berechnen.

Mehrkosten infolge von Teillieferungen, die die Reha-aktiv GmbH zu verantworten hat, trägt die Reha-aktiv GmbH.

6. Haftung wegen Vertragsverletzung, Schadensersatzansprüche

Bei der Verletzung vertraglicher Pflichten durch uns haftet die Reha-aktiv GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Abgesehen davon ist eine Haftung der Reha-aktiv GmbH ausgeschlossen.

Gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Kaufleuten, sofern der Vertrag zu deren Handelsgewerbe gehört, beschränkt sich die Haftung der Reha-aktiv GmbH auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, ggf. auf Mehraufwendungen für einen Deckungskauf.

7. Rücktritt

Hat der Besteller bis zum Ablauf der Lieferfrist eine frühere Lieferung nicht bezahlt oder treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Bestellers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist die Reha-aktiv GmbH berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten und dem Besteller eine angemessene Frist von maximal 4 Wochen für die Leistung von Vorauszahlungen zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist die Reha-aktiv GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Tritt der Besteller ohne Rechtsgrund vom Kaufvertrag zurück, ist die Reha-aktiv GmbH berechtigt, für den Ersatz des ihr entstandenen Schadens eine Pauschale in Höhe von 10% des Vertragspreises in Rechnung zu stellen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Reha-aktiv GmbH einen höheren Schaden oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.

8. Zahlung

Die Zahlung hat in vereinbarter Form zu erfolgen.

Die Rechnungen der Reha-aktiv GmbH sind sofort mit Rechnungslegung fällig und ohne Abzug zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig bzw. mit der Reha-aktiv GmbH abgestimmt sind.

Gerät der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, sind offene Rechnungen mit dem gesetzlich festgelegten Zinssatz von 5% bzw. 8% p.a. über den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn die Reha-aktiv GmbH über den Gegenwert ihrer Forderungen verfügen kann.

9. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung –bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Kaufleuten, sofern der Vertag zu deren Handelsgewerbe gehört, bis zum Ausgleich sämtlicher offener Forderungen (bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum der Reha-aktiv GmbH.

Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung nicht an Dritte verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller ist verpflichtet, der Reha-aktiv GmbH unverzüglich Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware schriftlich anzuzeigen.

Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware oder das hieraus hergestellte Fabrikat im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er mit seinen Kunden einen qualitativ gleichwertigen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Die aus der Weiterveräußerung oder die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt er in Höhe der Forderung der Reha-aktiv GmbH zu deren Sicherheit an diese ab.

10. Rücksendungen

Die Rückgabe gekaufter Ware ist nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Reha-aktiv GmbH möglich. Ohne die Zustimmung der Reha-aktiv GmbH zurückgesandte Waren werden unfrei zurückgeschickt.

Rückwaren reisen grundsätzlich auf Gefahr und zu Lasten des Absenders (Bestellers).

11. Gewährleistung von Mängeln

Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Kaufleuten ein Jahr. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Sache.

Die Gewährleistung entfällt, sofern eigenmächtig oder von Dritten Eingriffe an dem Erzeugnis vorgenommen und Instandsetzungen durchgeführt werden. Gleiches gilt, wenn vom Hersteller nicht genehmigte Erzeugnisse eingesetzt, angebaut oder darin betrieben werden. Bei einer Gewährleistung sind ferner alle Mängel ausgeschlossen, die auf eine bestimmungsgemäße natürliche Abnutzung zurückzuführen sind und als Folge übermäßiger Beanspruchung, nachlässiger und unsachgemäßer Behandlung oder gewaltsamer Beschädigung auftreten.

Handelsüblich oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Maßen, Muster, Farbe, Länge sowie Änderungen in Konzeption und Ausführung im Sinne des technischen Fortschritts sind kein Grund zur Beanstandung und fallen nicht unter die Gewährleistungspflicht.

Die in den Gebrauchsanweisungen festgelegten Pflichten zur Handhabung des Erzeugnisses und zur Wahrung der Fristen zur Wartung und Inspektion sind Voraussetzung für eine Gewährleistung.

Ist die Ware nicht frei von Mängeln, ist die Reha-aktiv GmbH zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung kann nach Wahl der Reha-aktiv GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erbracht werden. Wird die Nacherfüllung von der Reha-aktiv GmbH nicht erfolgreich durchgeführt, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Vertag zu verlangen.

12. Einweisung

Mit der Übergabe erfolgt eine einmalige Einweisung des Bestellers oder der von ihm benannten Personen in die sachgerechte Handhabung der Erzeugnisse entsprechend der Gebrauchsanweisung.

Weitere Leistungen sind kostenpflichtig.

13. Datenschutzklausel

Bei der Erteilung des Auftrages ist der Besteller mit der EDV-Verwertung der in seiner Bestellung angegebenen Angaben einverstanden, soweit dieses für die Auftragsabwicklung notwendig und entsprechend Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist.

14. Allgemeines

Mündliche Erklärungen oder Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Reha-aktiv GmbH. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berühren die Gültigkeit des Vertrages nicht.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz der Reha-aktiv GmbH Chemnitz. Der Gerichtsstand ist Chemnitz.

Stand August 2021

Reha-aktiv GmbH
Goethestraße 5-7
09119 Chemnitz
Handelsregister Chemnitz HRB 28067
Geschäftsführer: René Jäschke, Gerd Klinksiek